Welche Entscheide kann ich beim Bundesgericht mit Beschwerde anfechten?

Das Bundesgericht überprüft im Rahmen von gesetzlich genau umschriebenen Verfahren und innerhalb bestimmter Fristen Entscheide letzter kantonaler Instanzen, des Bundessrafgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundespatentgerichts und der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Wer sich in einem Verfahren vor diesen Instanzen unrecht behandelt fühlt, kann – sofern die übrigen Voraussetzungen zur Erhebung einer Beschwerde gegeben sind – mit oder auch ohne Rechtsvertretung (Anwalt oder Anwältin) beim Bundesgericht Beschwerde einreichen.